Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die gezeigten Preise gelten für verbindlich gebuchte Fotoshootings bzw. Fotoreportagen. Preisanpassungen über die Zeit sind möglich. Bei reinen Anfragen ohne Buchung, kann bei späterer Buchung eine angepasste Preisliste vorliegen.
Wenn ihr mehr Bilder als im ausgewählten Paket vorgegebenen kaufen möchtet, kostet das Bild jeweils 10,- € zusätzlich. Weitere Bearbeitungswünsche eurerseits nach der Fertigstellung, kosten je angefangener halben Stunde zusätzlich 20,- €. Sollte es sich um minimale Wünsche handeln (unter 10 Minuten), ist dies natürlich kostenfrei möglich.
Der Preis gilt auch, wenn weniger als die im Paket angegebenen 10 Bilder ausgewählt werden. Reklamationen sind ausgeschlossen.
Die Rohdateien werden nach einer Woche nach Auslieferung gelöscht, Mängel müssen daher innerhalb einer Woche nach Übergabe gegenüber der Fotografin angezeigt werden.
Die Anfahrtskosten/Übernachtungskosten bei Fotoshootings und Hochzeiten betragen ab 15 km Anfahrt von meinem Wohnort (Karstädt) - 30ct/km; Übernachtung nach Rücksprache mit den Auftraggebern
Bezahlung bei Fotoshootings
Nach den Fotoshootings ist die Gesamtsumme in bar passend zu bezahlen. Alternativ ist auch PayPal (mit Aufpreis) möglich. Für die Zahlung erhaltet ihr im Anschluss eine Quittung, auf Wunsch auch eine Rechnung.
Bezahlung bei Hochzeiten
Bei Vertragsunterschrift (verbindliche Buchung einer Fotoreportage) fällt eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 200,- € an. Diese wird mit der Gesamtsumme verrechnet und nicht zurückerstattet, sollte der Vertrag für die Fotoreportage von den Auftraggebern storniert werden. Der Restbetrag wird bei Übergabe der Fotobox im Nachhinein bar, per Überweisung oder mit PayPal (mit Aufpreis) fällig. Für die Zahlung erhaltet ihr eine Rechnung.
Rechtliches
Reklamationen bezüglich des fotografischen Stils sind ausgeschlossen. Der Fotograf ist der Urheber des Lichtbildwerks. Das Urheberrecht an einem Bild entsteht mit dessen Schaffung und ist in Deutschland nicht übertragbar. Das Urheberrecht sichert dem Fotografen sämtliche Nutzungsrechte an seinen Fotografien zu seinen Lebzeiten und seinen Erben bis 70 Jahre nach seinem Tod hinaus. Urheber haben somit die Möglichkeit, die Nutzung der Bilder rechtlich einzuräumen, ( § 31 Abs. 1 UrhG ). Das Urheberrecht regelt zudem die Namensnennungspflicht des Urhebers bei der Nutzung von Lichtbildwerken. Dabei beschränke ich diese Pflicht auf die Verlinkung meines Accounts auf Instagram. Dabei gewähre ich ein einfaches Nutzungsrecht, das zeitlich, räumlich und inhaltlich nicht begrenzt ist. Das bedeutet, es gestattet dem Erwerber, das Werk neben dem Urheber oder anderen Berechtigten auf die ihm erlaubte Art (private und kommerziell) zu nutzen. Mit dem Erwerb der Bilder stimmt ihr den Bedingungen zu.
Alle Angaben ohne Gewähr.